Anbei finden Sie wichtige Rahmenbedingungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen über die psychotherapeutische Behandlung

Psychotherapie und meiner weiteren Behandlungsangebote beziehen sich ausschließlich auf junge Erwachsene ab 18 Jahren, Erwachsene, ältere Menschen und Hochbetagte.

Die Personzentrierte Psychotherapie, Personzentrierte Paartherapie, Personzentrierte Selbsterfahrung und Personzentriertes Coaching sind je nachdem, welches Setting Sie bevorzugen, online (per Videokonferenz über Therapsy), telefonisch oder in meiner Praxis in 1010 Wien gerne möglich.

Psychotherapie ist eine wertvolle Investition in sich selbst, die zu Persönlichkeitsentwicklungen führt, die ein Leben lang anhalten!

Ich bin Wahlpsychotherapeut für alle österreichischen Krankenkassen. Für Sie bedeutet das, dass Sie mein Honorar zunächst selbst bezahlen und Sie danach je nach Krankenkasse, bei der Sie (mit-)versichert sind, von dieser pro Einheit zwischen 33,70€ und 46,60€ rückerstattet bekommen können. Einige private Krankenversicherungen erstatten sogar einen höheren Anteil oder übernehmen die Kosten zur Gänze – dies sollte unbedingt vor Inanspruchnahme einer Psychotherapie (vor dem Erstgespräch!) mit der privaten Krankenversicherungen abgeklärt werden!

Überblick der Kostenzuschüsse für Psychotherapie der Krankenkassen:

ÖGK: 33,70€ (pro 50-Minuten-Einheit)

SVS: 45€ (pro 50-Minuten-Einheit)

BVAEB: 46,60€ (pro 50-Minuten-Einheit)

Um den Kostenzuschuss zu bekommen, benötigen die Krankenkassen bis zur 2. Therapieeinheit, folgende ärztliche Bestätigung zugesendet, die sie z. B. von Ihrem:r Hausarzt:ärztin erhalten: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.726604&version=1573736099. Ab der 10. Einheit benötigen die Krankenkassen weiters einen Antrag auf Erweiterung des Kostenzuschusses. Bei Bedarf, werde ich diesen Kostenzuschussantrag mit Ihnen gemeinsam in der 5. oder 6. Therapieeinheit ausfüllen, damit dieser rechtzeitig bewilligt wird und keine Wartezeit für Sie besteht. Bei näheren Fragen oder Unklarheiten dazu bin ich selbstverständlich sehr gerne für Sie erreichbar! 

 

Beim Kennlern-/Erstgespräch werden zunächst einige anamnestische Daten erhoben sowie Ihre persönlichen Themen, Erwartungen und Therapieziele besprochen, damit ich ein umfassendes Bild von Ihren Anliegen und Ihrer jeweiligen Situation habe. Hierbei werden auch wesentliche Rahmenbedingungen für die therapeutische Behandlung geklärt und Sie haben ebenfalls die Gelegenheit sämtliche Fragen zu stellen, die für Sie relevant sind. 

Wichtig beim gemeinsame Kennenlerngespräch ist vor allem, dass Sie die Möglichkeit haben, mich als Person und die Personzentrierte Psychotherapiemethode nicht nur theoretisch, sondern tatsächlich in der realen Begegnung kennenzulernen. Hierdurch haben Sie einen persönlichen Eindruck und können nachspüren, ob Sie sich bei mir wohl, verstanden und gut aufgehoben fühlen. 

Im therapeutischen Rahmen sprechen und teilen Sie Ihre innersten Gedanken und Gefühle mit. Daher ist eine tragfähige Beziehung zwischen Klient*in und Psychotherapeut*in der grundlegende Faktor für eine wirksame Psychotherapie bzw. Coaching/Persönlichkeitsentwicklung!

Dauer einer jeweiligen Einheit: Die Einheit der Psychotherapiesitzung dauert 50 Minuten.

Frequenz: In der Regel mache ich mit meinen Klient*innen eine Psychotherapieeinheit pro Woche, da diese Regelmäßigkeit und nicht allzu große Abstände zwischen den Einheiten positiv den psychotherapeutischen Prozess beeinflussen. Diese Frequenz fußt nun einerseits auf empirischen Daten der Psychotherapieforschungen für Gesprächspsychotherapien sowie auf meinen eigenen Beobachtungen meiner jahrelangen Therapietätigkeit als Psychotherapeut. Unabhängig von dieser Norm, ist jede Psychotherapie individuell und nach gemeinsamer Absprache kann die Frequenz auch erhöht werden (z. B. Doppeleinheiten oder zwei Einheiten in der Woche) oder die Psychotherapie kann in größeren Abständen erfolgen.

Gesamtdauer: Wie lange eine Psychotherapie andauert, richtet sich vor allem nach der individuellen Problemstellung, der Schwere und der Art des Leidenszustandes sowie dem festgelegten Therapieziel. Eine genaue Prognose über die Gesamtdauer kann somit vorab nicht gegeben werden. In einigen Fällen reichen 5 bis 10 Einheiten aus, in anderen Fällen, wo der Leidensdruck sehr hoch und tiefverwurzelt ist, benötigt es einen therapeutischen Prozess der bis zu einem Jahr oder auch länger andauern kann. In der Regel werden Sie aber bereits in den ersten 10 Einheiten positive Veränderungen hinsichtlich Ihrem festgelegten Therapieziel und dem möglichen psychischen Leidensdruck erfahren. 

Die Inanspruchnahme einer Psychotherapie ist immer freiwillig und Sie können zu jeder Zeit die Therapiebehandlung beenden.

Psychotherapie ist immer vertraulich und unterliegt der gesetzlichen, psychotherapeutischen Verschwiegenheit gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes. Die psychotherapeutische Verschwiegenheitspflicht ist die zentrale Berufspflicht in der Psychotherapie und ist wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene der Ärzt*innen. Weder Informationen über persönliche Daten, Inhalt der Gespräche noch, dass Sie Psychotherapie in Anspruch nehmen, dürfen von mir weitergegeben werden.

Psychotherapie ersetzt nicht den Besuch bei Ärzt*innen. Es ist wichtig, dass Sie (wenn vorhanden) vor der Therapie gegebene körperliche Beschwerden medizinisch abklären lassen. Das gilt insbesondere bei psychosomatischen/somatoformen Beschwerden. Diese dürfen als Diagnose immer erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn organische Ursachen für die Beschwerden zuvor medizinisch ausgeschlossen wurden. 

Verantwortungsvoll psychotherapeutisch zu arbeiten bedeutet für mich, auch auf meine persönlichen und fachlichen Grenzen zu achten. Sollte ich zu der Ansicht gelangen, dass Sie bei einem*r anderen Spezialisten*in besser aufgehoben sind oder ergänzend zum therapeutischen Erfolg eine weitere therapeutische/medizinische Behandlung (z. B. medizinische, pharmakologische oder neurologische Therapie) hilfreich ist, werde ich Ihnen dies offen mitteilen.

Sollten Sie eine vereinbarte Einheit (hierzu zählt auch das Erstgespräch!) nicht wahrnehmen können, ist dies spätestens bis 16 Uhr am Vortag des ausgemachten Termins telefonisch oder per SMS mitzuteilen. Da vereinbarte Termine für Sie reserviert sind, wird diese ausnahmslos zum vollen Stundensatz verrechnet, sollte die ausgemachte Einheit bei solch kurzfristigeren Absagen trotz meiner weiteren Bemühung nicht anderweitig vergeben werden können.

Ich biete zudem aber auch immer folgende weitere Option an:  Sollten Sie aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht zum Termin in die Praxis, falls dieses Setting von Ihnen ausgewählt wurde, kommen können, dann ist es auch möglich, kurzfristig das Setting auf online oder telefonisch zu wechseln ohne das zusätzliche Kosten anfallen.